Medizinische GUTACHTEN
in Gelsenkirchen

GUTACHTEN

Nicht jeder Arzt darf als Gutachter tätig sein. Nur Ärzte, die gemäß § 407 ZPO über die entsprechende Sachkunde verfügen, können per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet werden, ein medizinisches Gutachten zu erstellen. Der dazu verpflichtete Arzt darf diesen Auftrag nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Obwohl wir als Gutachter bestellt sind und über die vorgeschriebene Sachkunde verfügen, werden alle unsere Atteste/Gutachten von einer weiteren Stelle, zum Beispiel einem Amtsarzt, nochmals geprüft, bestätigt und erhalten erst danach Rechtskraft.

Da das Beauftragen einer Begutachtung, es sei denn, der Wunsch kommt von Ihnen persönlich, einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, ist ein Richter derjenige, der den Beschluss hierzu erlassen muss. Dieses Prozedere gilt auch, wenn eine Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Rentenversicherung eine Begutachtung, die unter Umständen gegen Ihren Willen sein könnte, anregt.

 Letztendlich können Sie grundsätzlich von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Begutachtung abzulehnen und einen Richter entscheiden lassen. In vielen Fällen ist es ratsam zu kooperieren, wenn Sie selbst Ansprüche geltend machen möchten.

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Das Leistungsspektrum auf dem Gebiet der GUTACHTEN

Unsere Praxis ist berechtigt, Gutachten für die Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung, Sozialgerichte sowie für private Versicherungsträger auszustellen. Bei Konstellationen, falls zum Beispiel Ihr Gehör dauerhaft durch einen Betriebsunfall geschädigt sein sollte, werden wir von den Sozialversicherungsträgern herangezogen, um eine Begutachtung über die Einschränkung zu erstellen. Ähnlich verhält es sich, wenn wir eine Begutachtung für das Sozialgericht tätigen sollen. Jegliches Gutachten, gleich, ob für einen Träger, wie die Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung, wird von uns unabhängig und unparteiisch gefertigt. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch private Gutachten. Private Gutachten werden von Ihnen in Auftrag gegeben und nicht von einer übergeordneten Stelle angeordnet. Häufig werden private Gutachten benötigt, wenn es sich um eine Rechtsstreitigkeit handelt und Sie der gegnerischen Seite ein weiteres unabhängiges Gutachten zur Beweisaufnahme überreichen möchten.

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 Wünschen Sie eine Beratung zu unseren gutachterlichen Tätigkeiten? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für alle Fragen zur Verfügung.

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